Trassenzugang
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Infrastrukturnutzungsvertrag und Trassenanmeldung
Zur Nutzung der Infrastruktur der WEG ist der vorherige Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages erforderlich. Wir benötigen von Ihnen zur Erstellung des Vertrages die genaue Firmenbezeichnung sowie die Anschrift Ihres Eisenbahnverkehrsunternehmens sowie die Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten und betriebliche Belange. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Trassenanmeldungen sind mit dem anliegenden Formular möglich, welches ausgefüllt an die Infrastruktur per Mail zu senden ist.
Sammlung betrieblicher Vorschriften
Die Sammlung der betrieblichen Vorschriften bei der WEG finden Sie untenstehend:
Nutzungsbedingungen
Die folgenden Infrastrukturbenutzungsbedingungen der WEG sind zum 01.03.2011 in Kraft getreten und werden Bestandteil des Infrastrukturnutzungsvertrages.
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Schienennetz-Benutzungsbedingungen Allgemeiner Teil
PDF Download, 513 KB -
Schienennetz-Benutzungsbedingungen Besonderer Teil
PDF Download, 727 KB -
Nutzungsbedingungen Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil
PDF Download, 496 KB -
Nutzungsbedingungen Serviceeinrichtungen Besonderer Teil
PDF Download, 537 KB -
Liste der Entgelte
PDF Download, 81,8 KB -
Liste der Entgelte gültig ab 10.12.2017
PDF Download, 107 KB -
Liste der Entgelte gültig ab 09.12.2018
PDF Download, 107 KB -
Liste der Entgelte gültig ab 15.12.2019
PDF Download, 105 KB -
Liste der Entgelte gültig ab 13.12.2020
PDF Download, 138 KB
Die Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft (WEG) beabsichtigt, ihre Schienennetz-Nutzungsbedinungen (SNB) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 zu ändern.
Zugangsberechtigte haben die Gelegenheit, bis zum 01.12.2020, zu den Änderungsentwürfen Stellung zu nehmen und dies der WEG per info@weg-bahn.de oder postalisch an Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH, Seewiesenstraße 19-23, 71334 Waiblingen mitzuteilen.
Die Entwürfe der geänderten Version finden Sie nachstehend.