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Trassenzugang

Eisenbahn|infrastruktur|unternehmen

Infrastruktur|nutzungsvertrag und Trassenanmeldung

Zur Nutzung der Infrastruktur der WEG ist der vorherige Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages erforderlich. Wir benötigen von Ihnen zur Erstellung des Vertrages die genaue Firmenbezeichnung sowie die Anschrift Ihres Eisenbahnverkehrsunternehmens sowie die Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten und betriebliche Belange. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Trassenanmeldungen sind mit dem anliegenden Formular möglich, welches ausgefüllt an die Infrastruktur per Mail zu senden ist.

Sammlung betrieblicher Vorschriften

Die Sammlung der betrieblichen Vorschriften bei der WEG finden Sie untenstehend:

Nutzungsbedingungen

Die folgenden Infrastrukturbenutzungsbedingungen der WEG sind zum 01.03.2011 in Kraft getreten und werden Bestandteil des Infrastrukturnutzungsvertrages.