Zur Nutzung der Infrastruktur der WEG ist der vorherige Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages erforderlich. Wir benötigen von Ihnen zur Erstellung des Vertrages die genaue Firmenbezeichnung, die Anschrift Ihres Eisenbahnverkehrsunternehmens sowie die Namen und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten und betriebliche Belange.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf! Trassenanmeldungen sind mit dem untenstehenden Formular möglich, welches als Anhang ausgefüllt an die Infrastruktur per Mail zu senden ist. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Sammlung der betrieblichen Vorschriften bei der WEG finden Sie untenstehend:
Die folgenden Infrastrukturbenutzungsbedingungen der WEG sind zum 01.03.2011 in Kraft getreten und werden Bestandteil des Infrastrukturnutzungsvertrages.