Im ÖPNV wird generell das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen

Da das Corona-Virus nicht verschwunden ist, bleibt es wichtig, sich selbst und andere zu schützen. Der Mund-Nasen-Schutz ist ein geeignetes Mittel, die Verbreitung von Viruserkrankungen zu erschweren. In einigen Regionen ist das Tragen einer Maske im in Bus und Bahn Pflicht. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, wird im ÖPNV generell das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Zum 20.3.2022 wurde das Infektionsschutzgesetz der aktuellen Lage angepasst, indem die meisten bundesweiten Schutzmaßnahmen – u. a. die 3G-Regel und Corona-Tests – nicht mehr verpflichtend eingehalten werden müssen.

Selbst in Bereichen wie den Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Heimen und Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt es seit dem 2.4.2022 keine bundeseinheitlichen Vorschriften mehr. Die Bundesländer bzw. deren jeweilige Landesparlament dürfen weitergehende Schutzmaßnahmen für ihre Regionen beschließen – und zwar unabhängig vom Infektionsgeschehen.

Zu diesen Basisschutzmaßnahmen zählt auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Welche Regeln wo gelten, bestimmt das jeweilige Bundesland selbst. Informationen dazu, welche aktuellen Corona-Regeln in Ihrem Wohnort gelten, finden Sie auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen, Gemeinden und bei den Verkehrsverbünden.

Weitergehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom 18.3.2022 sind vorerst längstens bis zum 23.9.2022 erlaubt.

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.3.2022 können Sie hier nachlesen.